Rauchmelderprüfung ist durch den Mieter zu dulden
News vom 18.09.2017
Die Überprüfung der Rauchmelder hat der Mieter als Nebenpflicht aus dem Mietvertrag zu dulden. In einem vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 30.08.2017 (Az, 33 C 1093/17) entschiedenem Fall hatte sich der Mieter nach Aufforderung durch den Vermieter geweigert, einen Techniker zur Überprüfung in seine Wohnung zu lassen.
Das Gericht führt zur Nebenpflicht des Mieters aus, dass der Wartungs- bzw. Überprüfungstermin in der Regel mindestens zwei Wochen vorher schriftlich oder per Aushang durch den Vermieter anzukündigen sei. Als für den Mieter zumutbarer Zeitraum komme die Zeit zwischen 8 und 18 Uhr in Betracht.
Verweigere der Mieter die Zustimmung zur Überprüfung weiter, drohe ihm ein Ordnungsgeld oder ersatzweise Ordnungshaft.